Wir stärken das Ehrenamt

Allen, die ein Ehrenamt ausüben, möchten wir mit unserer Aktion ganz herzlich Danke sagen. Danke für Ihren Einsatz, danke, dass Sie unsere gesellschaftlichen und sozialen Strukturen mit Ihrem persönlichen Einsatz stützen. Danke!

Wir sind Espresso Leone, ein Handelsgeschäft für Espressomaschinen und Espressomühlen und haben unseren Store im Dezember 2020 eröffnet. Unser Angebot wurde in der Region gut angenommen, so dass wir im Dezember 2025 unser erstes, kleines Jubiläum feiern werden. 

Im Zuge dieser Feier möchten wir etwas an unsere Freunde, Kunden und an unsere Stadt zurückgeben – dafür haben wir gespart. Und zwar haben wir 20 Geräte, die z.B. aus großen Bestellungen stammen, Rückläufer aus Internetbestellungen sind oder als Vorführgeräte im Einsatz waren, nicht einfach verkauft, sondern zurückgestellt. Und diese Geräte, Espressomaschinen und Espressomühlen, möchten wir nun – an Vereine und die ehrenamtlich Tätigen – spenden. Denn es liegt uns sehr am Herzen, das Ehrenamt mit unseren Möglichkeiten zu fördern. Wir freuen uns, damit diese wichtige Arbeit zu unterstützen und Ihnen und allen Beteiligten eine Freude zu machen.

Wenn Sie sich eine Espressostation für Ihren Verein, sei es im Büro oder in der Umkleide, in der Halle oder im Gemeinschaftsraum wünschen, können Sie sich ganz einfach unter ehrenamt@espresso-leone.de mit uns in Verbindung setzen. Es stehen momentan 10 Espresso-Sets zur Verfügung, wenn uns mehr Wünsche erreichen, entscheidet das Los. Bitte melden Sie sich bis zum 31.12.2025 an, die Übergabe kann dann im neuen Jahr erfolgen. 

Voraussetzungen für die Spende sind: 

• Der Verein muss seine Gemeinnützigkeit mittels eines Freistellungsbescheids nachweisen können
• Die Spenden fließen dem steuerlich begünstigten (gemeinnützigen) Zweckbetrieb des Vereins zu
• Die Sachspende erfolgt ohne Gegenleistung seitens des Vereins
• Die Spende basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit

 

Erhält ein gemeinnütziger Verein Sachspenden in Form von Gebrauchsgegenständen, muss in der Spendenbescheinigung der Wert der Spende aufgeführt und Angaben zur Wertermittlung gemacht werden. Ist die Sache beispielsweise neuwertig, kann die Rechnung beigefügt werden. Ist sie gebraucht, muss der Verein nach Spendenrecht den gegenwärtigen Verkaufswert unter Berücksichtigung des Alters, Kaufpreises und der Abnutzung schätzen. Hierfür können amtliche Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) zur Orientierung herangezogen werden.

Gemeinnützigkeit & Freistellungsbescheid

Um Spendenbescheinigungen ausgeben zu dürfen, muss die Gemeinnützigkeit des Vereins oder Verbandes mit dem sog. Freistellungsbescheid bescheinigt werden. Dieser Bescheid wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem er die Voraussetzungen des Vereins auf Gemeinnützigkeit erfolgreich und positiv geprüft hat. Dieser Freistellungsbescheid gilt vorerst für fünf Jahre, wird jedoch bei Verlust der Gemeinnützigkeit entzogen.

Für den gemeinnützigen Zweck

Weiterhin muss der Verein laut Spendenrecht gewährleisten, dass die Spende dem gemeinnützigen Bereich zufließen wird. Denn Spenden dürfen i.d.R. nicht zum Vermögensaufbau des Vereins verwendet werden – es sei denn, dies ist ausdrücklich vom Spender gewünscht. 

Freiwillig & ohne Gegenleistung

Abschließend dürfen Spendenquittungen nur ausgestellt werden, wenn es sich bei der Spende um eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung handelt. Eintrittskarten zu einem Benefizkonzert oder Gegenleistungen, wie beim Sponsoring, werden nicht steuerlich berücksichtigt. Auch kann eine Spende aufgrund eines richterlichen Beschlusses nicht abgesetzt werden.